Das Bundesverfassungsgericht löst die Grundrechts-Problematik : Zum 'Mittlerweile'-Beschluss des 2. Senats v.22.10.1986
Im Ergebnis und auch mit seinem Vorbehalt kann dem Beschluss nur beigepflichtet werden. Wiewohl 'kein Organ der Bundesrepublik Deutschland', wird der EuGH durch das Vorlageinstitut des Art.177 EWGV mit der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten 'funktionell' verschränkt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europarecht (1987; Nr 1; S 1-6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.7 Grundrechte
341.176 EG 341.176 EUGH 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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