Das Bundesverfassungsgericht löst die Grundrechts-Problematik : Zum 'Mittlerweile'-Beschluss des 2. Senats v.22.10.1986

Im Ergebnis und auch mit seinem Vorbehalt kann dem Beschluss nur beigepflichtet werden. Wiewohl 'kein Organ der Bundesrepublik Deutschland', wird der EuGH durch das Vorlageinstitut des Art.177 EWGV mit der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten 'funktionell' verschränkt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europarecht (1987; Nr 1; S 1-6)
VerfasserIn: Ipsen, Hans Peter
Ort / Verlag / Datum:01.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Grundrechte
341.176 EG
341.176 EUGH
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im Ergebnis und auch mit seinem Vorbehalt kann dem Beschluss nur beigepflichtet werden. Wiewohl 'kein Organ der Bundesrepublik Deutschland', wird der EuGH durch das Vorlageinstitut des Art.177 EWGV mit der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten 'funktionell' verschränkt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog