Steuerliche 'Mietzinsreserve' : Begünstigung auch bei nachträglichen behördlichen Änderungen / Fehlen des Verzeichnisses nach 28 Abs.3 EStG schadet dann nicht

Im Erkenntnis vom 19. Oktober 1983, Zl. 83/13/0091, hat der Verwaltungsgerichtshof präzisiert, dass unter der Steuererklärung, mit der die Aufzeichnung über den geltend gemachten steuerfreien Betrag vorzulegen ist, sinnvollerweise nur die ursprünglich (erste) Steuererklärung, nicht aber eine später...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Steuer- und Wirtschaftskartei (1987; Nr 14)
VerfasserIn: Keppert, Thomas
Ort / Verlag / Datum:15.05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
347.453 Mietrecht
34.038 Rechtsprechung
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im Erkenntnis vom 19. Oktober 1983, Zl. 83/13/0091, hat der Verwaltungsgerichtshof präzisiert, dass unter der Steuererklärung, mit der die Aufzeichnung über den geltend gemachten steuerfreien Betrag vorzulegen ist, sinnvollerweise nur die ursprünglich (erste) Steuererklärung, nicht aber eine später vorgelegte (berichtigte) Steuererklärung verstanden werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog