Ersatzruhezeit (nach Sonntagsarbeit) für Vertragsbedienstete und Beamte : OGH 4 Ob 56/85 v.16.12.1986

Für den 'Schicht-oder Wechseldienst' im Sinne des 17 Abs.3 GehG 1956 ist es wesentlich, dass regelmässig an Sonn-und Feiertagen Dienst zu leisten ist und der Beamte turnusweise zu solchen Sonn-und Feiertagsdiensten eingeteilt wird. Wird ein solcher Arbeitnehmer während seiner Wochenruhezei...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:02.06.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.083.53 Beamte: Arbeitszeit
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für den 'Schicht-oder Wechseldienst' im Sinne des 17 Abs.3 GehG 1956 ist es wesentlich, dass regelmässig an Sonn-und Feiertagen Dienst zu leisten ist und der Beamte turnusweise zu solchen Sonn-und Feiertagsdiensten eingeteilt wird. Wird ein solcher Arbeitnehmer während seiner Wochenruhezeit dennoch beschäftigt, so hat er nach 6 Abs.1 in der folgenden Arbeitswoche wiederum Anspruch auf Ersatzruhe, die erst jetzt auf seine Wochenarbeitszeit anzurechnen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog