30 Abs.2 Z.7 MRG : OGH 1 Ob 572/87 v.25.3.1987
Der Kündigungsgrund gem. 30 Abs.2 Z.7 MRG liegt vor, wenn Räume, die für Bürozwecke vermietet werden, als Wohnung verwendet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Österr Hausbesitz (1987; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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