30 Abs.2 Z.7 MRG : OGH 1 Ob 572/87 v.25.3.1987

Der Kündigungsgrund gem. 30 Abs.2 Z.7 MRG liegt vor, wenn Räume, die für Bürozwecke vermietet werden, als Wohnung verwendet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Österr Hausbesitz (1987; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht Dokument Nr. A-571596 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage