Prozesskostenhilfe bei Anspruch auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz : LAG Hamm v.25.2.1987

Grundsätzlich schliesst die Möglichkeit der Inanspruchnahme gewerkschaftlichen Rechtsschutzes die Gewährung staatlicher Prozesskostenhilfe aus. Liegt jedoch eine Störung der notwendigen Vertrauensbeziehung vor, kann von dem Betroffenen nicht verlangt werden, an dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz fe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1987; Nr 22)
Ort / Verlag / Datum:27.05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.921 Verfahrenshilfe
347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Grundsätzlich schliesst die Möglichkeit der Inanspruchnahme gewerkschaftlichen Rechtsschutzes die Gewährung staatlicher Prozesskostenhilfe aus. Liegt jedoch eine Störung der notwendigen Vertrauensbeziehung vor, kann von dem Betroffenen nicht verlangt werden, an dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz festzuhalten. Er hat bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen dann Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog