'Ein Eingriff in wohlerworbene Rechte' : Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Wortlaut

Als verfassungswidrig aufgehoben werden: 39b Abs.1 des Statuts der Landeshauptstadt Graz (1985) 14 Abs.7 des Tiroler Bezügegesetzes 1985 15 Abs.6 des Innsbrucker Stadtrechts (1985).

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1987)
Ort / Verlag / Datum:04.06.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.5:35.087.43 Politikerpension
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Steiermark
Graz
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Beschreibung
Zusammenfassung:Als verfassungswidrig aufgehoben werden: 39b Abs.1 des Statuts der Landeshauptstadt Graz (1985) 14 Abs.7 des Tiroler Bezügegesetzes 1985 15 Abs.6 des Innsbrucker Stadtrechts (1985).
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog