'Ein Eingriff in wohlerworbene Rechte' : Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Wortlaut
Als verfassungswidrig aufgehoben werden: 39b Abs.1 des Statuts der Landeshauptstadt Graz (1985) 14 Abs.7 des Tiroler Bezügegesetzes 1985 15 Abs.6 des Innsbrucker Stadtrechts (1985).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1987)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 04.06.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.5:35.087.43 Politikerpension
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
Steiermark Graz |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Als verfassungswidrig aufgehoben werden: 39b Abs.1 des Statuts der Landeshauptstadt Graz (1985) 14 Abs.7 des Tiroler Bezügegesetzes 1985 15 Abs.6 des Innsbrucker Stadtrechts (1985). |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |