Verfassungsrechtliche Grenzen der Beweiserhebung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse

Beweiserhebungen parlamentarischer Untersuchungsausschüsse sind unzulässig, wenn sie offenkundig ausserhalb des Untersuchungsauftrages liegen oder nach eigenverantwortlicher Abwägung des Ausschusses aus anderen Gründen verfassungswidrig sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1987; Nr 10; S 426-435)
VerfasserIn: Vetter, Joachim
Ort / Verlag / Datum:05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.536 Nationalrat: Ausschüsse
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
342.7 Grundrechte
35.083.8 Amtsgeheimnis
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 342.536 Nationalrat: Ausschüsse Dokument Nr. A-570874 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage