Verfassungsrechtliche Grenzen der Beweiserhebung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
Beweiserhebungen parlamentarischer Untersuchungsausschüsse sind unzulässig, wenn sie offenkundig ausserhalb des Untersuchungsauftrages liegen oder nach eigenverantwortlicher Abwägung des Ausschusses aus anderen Gründen verfassungswidrig sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1987; Nr 10; S 426-435)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.536 Nationalrat: Ausschüsse
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren 342.7 Grundrechte 35.083.8 Amtsgeheimnis |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Beweiserhebungen parlamentarischer Untersuchungsausschüsse sind unzulässig, wenn sie offenkundig ausserhalb des Untersuchungsauftrages liegen oder nach eigenverantwortlicher Abwägung des Ausschusses aus anderen Gründen verfassungswidrig sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |