Nun doch kein Urteil zum Schadenersatz : Entscheid des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitnehmerhaftung gestoppt

Man kann eine starke Tendenz beobachten, nach der die Verpflichtung zur Schadenersatzleistung mehr auf die Arbeitgeber abgewälzt werden soll / Diese neue Linie der Rechtsprechung wurde im Urteil vom 23.3.1983 dahingehend weiterentwickelt, dass ein Schaden, der von einem Arbeitnehmer in Ausübung eine...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1987)
VerfasserIn: Löffler, Siegfried
Ort / Verlag / Datum:27.05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Man kann eine starke Tendenz beobachten, nach der die Verpflichtung zur Schadenersatzleistung mehr auf die Arbeitgeber abgewälzt werden soll / Diese neue Linie der Rechtsprechung wurde im Urteil vom 23.3.1983 dahingehend weiterentwickelt, dass ein Schaden, der von einem Arbeitnehmer in Ausübung einer 'gefahrgeneigten Arbeit' weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde, zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers gehört.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog