2 Abs.3, 1 Abs.4 Z.2, 37 Abs.1 Z.1 und Abs.3 Z.18 MRG 916 Abs.1 ABGB : OGH 5 Ob 140/86 v.30.9.1986

Wird ein Hauptmietvertrag nur zur Untervermietung durch den Hauptmieter und zur Umgehung der einem Hauptmieter nach dem MRG zustehenden Rechte geschlossen, so ist der Untermieter Hauptmieter des Mietgegenstandes mit all den sich aus dem MRG ergebenden Rechten und Pflichten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1987; Nr 9/10)
Ort / Verlag / Datum:05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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