2 Abs.3, 1 Abs.4 Z.2, 37 Abs.1 Z.1 und Abs.3 Z.18 MRG 916 Abs.1 ABGB : OGH 5 Ob 140/86 v.30.9.1986
Wird ein Hauptmietvertrag nur zur Untervermietung durch den Hauptmieter und zur Umgehung der einem Hauptmieter nach dem MRG zustehenden Rechte geschlossen, so ist der Untermieter Hauptmieter des Mietgegenstandes mit all den sich aus dem MRG ergebenden Rechten und Pflichten.
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Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1987; Nr 9/10)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird ein Hauptmietvertrag nur zur Untervermietung durch den Hauptmieter und zur Umgehung der einem Hauptmieter nach dem MRG zustehenden Rechte geschlossen, so ist der Untermieter Hauptmieter des Mietgegenstandes mit all den sich aus dem MRG ergebenden Rechten und Pflichten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |