Nur nachprüfender Rechtsschutz bei Disziplinarverfahren / 102 ArbVG 42 ff KollV für Angestellte der Hypothekenbanken : OGH 14 Ob 205/86 v.2.12.1986

Rein verfahrensrechtliche Schritte ohne Strafcharakter wie die Einleitung eines Disziplinarverfahrens sind keine Disziplinarmassnahmen iS des 102 ArbVG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1987; Nr 9/10)
Ort / Verlag / Datum:05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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