138, 197, 390 Satz 2, 607 BGB : BGH v 2.10.1986
Bei der Prüfung des auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung aufgrund eines Ratenkreditvertrags sind in der Regel alle Vermittlerkosten in die Berechnung des Vertragszinses, nicht aber des Marktzinses, einzubeziehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Rundschau (1987; Nr 4; S 149-153)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.78 Zinsfuss
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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