138, 197, 390 Satz 2, 607 BGB : BGH v 2.10.1986

Bei der Prüfung des auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung aufgrund eines Ratenkreditvertrags sind in der Regel alle Vermittlerkosten in die Berechnung des Vertragszinses, nicht aber des Marktzinses, einzubeziehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Rundschau (1987; Nr 4; S 149-153)
Ort / Verlag / Datum:04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.78 Zinsfuss
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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