138, 197, 390 Satz 2, 607 BGB : BGH v 2.10.1986

Bei der Prüfung des auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung aufgrund eines Ratenkreditvertrags sind in der Regel alle Vermittlerkosten in die Berechnung des Vertragszinses, nicht aber des Marktzinses, einzubeziehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Rundschau (1987; Nr 4; S 149-153)
Ort / Verlag / Datum:04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.78 Zinsfuss
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei der Prüfung des auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung aufgrund eines Ratenkreditvertrags sind in der Regel alle Vermittlerkosten in die Berechnung des Vertragszinses, nicht aber des Marktzinses, einzubeziehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog