138, 197, 390 Satz 2, 607 BGB : BGH v 2.10.1986
Bei der Prüfung des auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung aufgrund eines Ratenkreditvertrags sind in der Regel alle Vermittlerkosten in die Berechnung des Vertragszinses, nicht aber des Marktzinses, einzubeziehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Rundschau (1987; Nr 4; S 149-153)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.78 Zinsfuss
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei der Prüfung des auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung aufgrund eines Ratenkreditvertrags sind in der Regel alle Vermittlerkosten in die Berechnung des Vertragszinses, nicht aber des Marktzinses, einzubeziehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |