Zur Kontrolle gemeinnütziger Bauvereinigungen durch den Zivilrichter : OGH E JBl 1987, 174
Die richterliche Kontrolle macht die übrigen Kontrolleinrichtungen nicht überflüssig, vermag sie aber sinnvoll zu ergänzen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.778.532 Wohnbau, gemeinnütziger
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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