Entziehung der Handlungsvollmacht : OGH 14 Ob 64/86 v.13.5.1986 - ArbVG: 101 - EVHGB: Art.6 Nr.11

Die Entziehung der Handlungsvollmacht ist keine Versetzung iSd 101 ArbVG und bedarf daher auch dann keiner Zustimmung des Betriebsrates, wenn damit eine Verschlechterung der Entgelt-oder sonstigen Arbeitsbedingungen verbunden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.15 Mitbestimmung
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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