Entziehung der Handlungsvollmacht : OGH 14 Ob 64/86 v.13.5.1986 - ArbVG: 101 - EVHGB: Art.6 Nr.11
Die Entziehung der Handlungsvollmacht ist keine Versetzung iSd 101 ArbVG und bedarf daher auch dann keiner Zustimmung des Betriebsrates, wenn damit eine Verschlechterung der Entgelt-oder sonstigen Arbeitsbedingungen verbunden ist.
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.15 Mitbestimmung 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Entziehung der Handlungsvollmacht ist keine Versetzung iSd 101 ArbVG und bedarf daher auch dann keiner Zustimmung des Betriebsrates, wenn damit eine Verschlechterung der Entgelt-oder sonstigen Arbeitsbedingungen verbunden ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |