Zur Skontovereinbarung : OGH in RdW 1985, 149 SZ 38/100

Als Zahlungsarten kommt vor allem die Barzahlung, idR aber auch die Hingabe eines Schecks oder die Überweisung auf ein vom Gläubiger angegebenes Konto in Betracht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 4)
VerfasserIn: Iro, Gert
Ort / Verlag / Datum:04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.881 Rabatte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Als Zahlungsarten kommt vor allem die Barzahlung, idR aber auch die Hingabe eines Schecks oder die Überweisung auf ein vom Gläubiger angegebenes Konto in Betracht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog