IG Metall diskutiert Arbeitsschutz : Gewerkschaftstag in Hamburg
Inhalte der Arbeitsvorschriften: Das Arbeitsschutzrecht muss für alle Gesundheits-und Verletzungsrisiken Belastungsmassstäbe verbindlich vorschreiben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Sicher ist sicher (1987; Nr 1; S 18-22)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsschutz
613.62 Berufskrankheiten 331.82 Arbeitsbedingungen 331.82 Arbeitsmedizin 331.94 Arbeitnehmerschutz 331.823 Arbeitsunfall 396.1 Frauen: Gleichberechtigung 396.5 Frauenarbeit 331.881 Gewerkschaften 331.6 Arbeitsmarktpolitik 351.77 Gesundheitspolitik |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Inhalte der Arbeitsvorschriften: Das Arbeitsschutzrecht muss für alle Gesundheits-und Verletzungsrisiken Belastungsmassstäbe verbindlich vorschreiben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |