Vergabe von Notarstellen : BVerfG v.18.6.1986

Der Staat setzt die Zahl der Notarstellen in Ausübung seiner Organisationsgewalt fest: Grundrechte der Notarbewerber stehen dem nicht entgegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1987; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:15.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.961 Notare
342.7 Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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