Schuldentilgung nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Beim Auseinandergehen von Paaren, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft gelebt haben, gesteht die Rspr. Ausgleichsansprüche wegen erbrachter Leistungen gleich welcher Art prinzipiell nicht zu.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1987; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.628 Lebensgemeinschaft
336.77 Kredite 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.628 Lebensgemeinschaft | Dokument Nr. A-566470 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |