Schuldentilgung nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Beim Auseinandergehen von Paaren, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft gelebt haben, gesteht die Rspr. Ausgleichsansprüche wegen erbrachter Leistungen gleich welcher Art prinzipiell nicht zu.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1987; Nr 3)
VerfasserIn: Koch, Elisabeth
Ort / Verlag / Datum:03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.628 Lebensgemeinschaft
336.77 Kredite
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.628 Lebensgemeinschaft Dokument Nr. A-566470 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage