Auswirkungen des BVerfG-Beschlusses vom 12.3.1985 auf die Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen?

1. Das Arbeitsverhältnis muss ernstlich gewollt, 2. zivilrechtlich wirksam und 3. klar und eindeutig geregelt sein. 4. Es muss den Vereinbarungen entsprechend tatsächlich durchgeführt werden und 5. dem entsprechen, was unter Fremden angemessen oder üblich ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1987; Nr 14)
VerfasserIn: Seer, Roman
Ort / Verlag / Datum:03.04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:3-057.5 Familienangehörige, mithelfende
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:1. Das Arbeitsverhältnis muss ernstlich gewollt, 2. zivilrechtlich wirksam und 3. klar und eindeutig geregelt sein. 4. Es muss den Vereinbarungen entsprechend tatsächlich durchgeführt werden und 5. dem entsprechen, was unter Fremden angemessen oder üblich ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog