Verweigerung zur Leistung von Überstunden : OGH 14 Ob 222/86 v.27.1.1987

Hat ein Arbeitnehmer, als er am Samstag mittag von einer Fahrt zurückgekehrt ist, den ihm erteilten Auftrag, eine weitere Fahrt sofort anzutreten abgelehnt, berechtigt diese Weigerung den Arbeitgeber nicht zur Entlassung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:31.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Bestandshinweis

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ARD Betriebsdienst (1987)