1012 ABGB 13, 15, 21 Abs.1 Z.1 und 22 Abs.1 Z.3 sowie Abs.2 WGG 34 WFG 1968 : OGH 5 Ob 147/86 v.14.10.1986

Die gemeinnützige Bauvereinigung hat ihre Rechnungslegungspflicht so zu erfüllen, dass Wohnungseigentumsbewerber von durchschnittlicher Bildung und Intelligenz in der Lage sind zu überprüfen, ob der von ihnen geforderte Preis für die Einräumung von Wohnungseigentum angemessen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1987; Nr 5/6)
Ort / Verlag / Datum:03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.533 Eigentumswohnung
347.453 Mietrecht
351.778.533 Eigentumswohnbau
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die gemeinnützige Bauvereinigung hat ihre Rechnungslegungspflicht so zu erfüllen, dass Wohnungseigentumsbewerber von durchschnittlicher Bildung und Intelligenz in der Lage sind zu überprüfen, ob der von ihnen geforderte Preis für die Einräumung von Wohnungseigentum angemessen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog