1012 ABGB 13, 15, 21 Abs.1 Z.1 und 22 Abs.1 Z.3 sowie Abs.2 WGG 34 WFG 1968 : OGH 5 Ob 147/86 v.14.10.1986
Die gemeinnützige Bauvereinigung hat ihre Rechnungslegungspflicht so zu erfüllen, dass Wohnungseigentumsbewerber von durchschnittlicher Bildung und Intelligenz in der Lage sind zu überprüfen, ob der von ihnen geforderte Preis für die Einräumung von Wohnungseigentum angemessen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1987; Nr 5/6)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.778.533 Eigentumswohnung
347.453 Mietrecht 351.778.533 Eigentumswohnbau 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die gemeinnützige Bauvereinigung hat ihre Rechnungslegungspflicht so zu erfüllen, dass Wohnungseigentumsbewerber von durchschnittlicher Bildung und Intelligenz in der Lage sind zu überprüfen, ob der von ihnen geforderte Preis für die Einräumung von Wohnungseigentum angemessen ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |