Die missbräuchliche Benutzung von Geldautomaten

Seit der Geltung des Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ab dem 1.8.1986 macht sich der einen Geldautomaten benutzende unberechtigte Dritte nach 263 a StGB strafbar der berechtigte Kontoinhaber ist bei unberechtigter Überziehung seines Kontos gemäss 266 b StGB zu bestrafen....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1987; Nr 14)
VerfasserIn: Huff, Martin W
Ort / Verlag / Datum:01.04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.2/.7 Strafrecht
343.721 Betrug
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-565502 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage