Änderungen des Einheitswertes und der Beitragsbemessung nach dem BSVG : VfGH G 90/86, G 128/86 v.13.12.1986

Verwaltungsökonomische Überlegungen sind bei Prüfung der Sachlichkeit eines Gesetzes einzubeziehen. Derartige Überlegungen rechtfertigen nicht jede Art der Regelung, sondern müssen in angemessenem Verhältnis zur damit in Kauf genommenen differenzierten Behandlung ihrer Adressaten stehen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:27.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:657.372.1 Unternehmensbewertung
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verwaltungsökonomische Überlegungen sind bei Prüfung der Sachlichkeit eines Gesetzes einzubeziehen. Derartige Überlegungen rechtfertigen nicht jede Art der Regelung, sondern müssen in angemessenem Verhältnis zur damit in Kauf genommenen differenzierten Behandlung ihrer Adressaten stehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog