Berufskrankheiten

Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten, wenn sie durch eine versicherte Beschäftigung verursacht wurden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Soziale Sicherheit (1987; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.62 Berufskrankheiten
331.82 Arbeitsmedizin
368.42 Krankenversicherung (SV)
331.823 Arbeitsschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten, wenn sie durch eine versicherte Beschäftigung verursacht wurden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog