Berufskrankheiten
Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten, wenn sie durch eine versicherte Beschäftigung verursacht wurden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Soziale Sicherheit (1987; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 613.62 Berufskrankheiten
331.82 Arbeitsmedizin 368.42 Krankenversicherung (SV) 331.823 Arbeitsschutz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten, wenn sie durch eine versicherte Beschäftigung verursacht wurden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |