Droht Wien ein Baustopp?
Der VfGH leitete ein Verordnungsprüfungsverfahren ein, wobei er u. a. Bedenken hegte, dass die Zeichenerklärung für den Flächenwidmungsplan und den Bebauungsplan eine nicht normative Aussage zu einem normativen Teil des Plandokumentes darstellte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Immobilien-Zeitung (1987; Nr 5; S 75-77)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.03.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 711 Raumplanung
711.62 Bauordnung 342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit |
Region: | Österreich
Wien |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der VfGH leitete ein Verordnungsprüfungsverfahren ein, wobei er u. a. Bedenken hegte, dass die Zeichenerklärung für den Flächenwidmungsplan und den Bebauungsplan eine nicht normative Aussage zu einem normativen Teil des Plandokumentes darstellte. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |