Droht Wien ein Baustopp?

Der VfGH leitete ein Verordnungsprüfungsverfahren ein, wobei er u. a. Bedenken hegte, dass die Zeichenerklärung für den Flächenwidmungsplan und den Bebauungsplan eine nicht normative Aussage zu einem normativen Teil des Plandokumentes darstellte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Immobilien-Zeitung (1987; Nr 5; S 75-77)
VerfasserIn: Geuder, Heinrich
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:711 Raumplanung
711.62 Bauordnung
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
Region:Österreich
Wien
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Der VfGH leitete ein Verordnungsprüfungsverfahren ein, wobei er u. a. Bedenken hegte, dass die Zeichenerklärung für den Flächenwidmungsplan und den Bebauungsplan eine nicht normative Aussage zu einem normativen Teil des Plandokumentes darstellte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog