Erfüllung von Unterhaltspflichten : VGH 85/14/0081 v.25.11.1986

Eine Belastung, der das Merkmal der Zwangsläufigkeit fehlt, kann nicht als aussergewöhnliche Belastung im Sinne des 34 EStG berücksichtigt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:10.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
3-053.2 Kinder
336.2.026 Steuerbegünstigungen
336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.615 Unterhaltspflicht Dokument Nr. A-564006 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage