Kein Schmerzensgeldanspruch gegen Arbeitgeber wegen entgangener Urlaubsfreuden : Landesarbeitsgericht Berlin v.20.6.1986

Ein Arbeitgeber, der durch die nicht rechtzeitige Zahlung der vereinbarten Vergütung bewirkt, dass der Arbeitnehmer eine für seinen Urlaub gebuchte Reise stornieren muss, schuldet dem Arbeitnehmer neben den Stornierungskosten nicht auch noch ein angemessenes Schmerzensgeld.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1987; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:10.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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