Kein Schmerzensgeldanspruch gegen Arbeitgeber wegen entgangener Urlaubsfreuden : Landesarbeitsgericht Berlin v.20.6.1986
Ein Arbeitgeber, der durch die nicht rechtzeitige Zahlung der vereinbarten Vergütung bewirkt, dass der Arbeitnehmer eine für seinen Urlaub gebuchte Reise stornieren muss, schuldet dem Arbeitnehmer neben den Stornierungskosten nicht auch noch ein angemessenes Schmerzensgeld.
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1987; Nr 7)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.03.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Arbeitgeber, der durch die nicht rechtzeitige Zahlung der vereinbarten Vergütung bewirkt, dass der Arbeitnehmer eine für seinen Urlaub gebuchte Reise stornieren muss, schuldet dem Arbeitnehmer neben den Stornierungskosten nicht auch noch ein angemessenes Schmerzensgeld. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |