16 Abs.3 MRG : OGH 5 Ob 23/85 v.26.03.1985 5 Ob 77/83 v.3.07.1984 5 Ob 17/85 v.12.03.1985
Der Oberste Gerichtshof hat ausgesprochen, dass es bei der Anwendung des 44 Abs.2 und 3 MRG allein auf den bei Vertragsabschluss vorhanden gewesenen Ausstattungszustand der Wohnung ankommt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Österr Hausbesitz (1987; Nr 3)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 03.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
351.778.541 Mietzins 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Der Oberste Gerichtshof hat ausgesprochen, dass es bei der Anwendung des 44 Abs.2 und 3 MRG allein auf den bei Vertragsabschluss vorhanden gewesenen Ausstattungszustand der Wohnung ankommt. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |