105 ff ArbVG : Einigungsamt Wien II Re 294/85 v.29.08.1985

Da ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht nur durch Kündigung aufgelöst werden kann, fehlt es an der Möglichkeit, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kündigungsanfechtung gemäss 105 Abs 3 ArbVG zu prüfen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1987; Nr 1; S 53-62)
VerfasserIn: Wachter, Gustav
Ort / Verlag / Datum:02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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