105 ff ArbVG : Einigungsamt Wien II Re 294/85 v.29.08.1985
Da ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht nur durch Kündigung aufgelöst werden kann, fehlt es an der Möglichkeit, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kündigungsanfechtung gemäss 105 Abs 3 ArbVG zu prüfen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1987; Nr 1; S 53-62)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Da ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht nur durch Kündigung aufgelöst werden kann, fehlt es an der Möglichkeit, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kündigungsanfechtung gemäss 105 Abs 3 ArbVG zu prüfen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |