1042 ABGB 8, 18 Bundes-KAG 2, 10, 19 Wr. KAG Art.108 ff, 137 B-VG : VGH Zl A 16/85 v.24.06.1986

Die Regelung im 1042 ABGB über den Aufwandersatz im Falle der Erfüllung einer fremden gesetzlichen Verpflichtung enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der im gesamten Bereich der Rechtsordnung Geltung besitzt. Die Verwendung eines Nierenlithotripters ist medizinisch nichts Ungewöhnliches und se...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1987; Nr 1; S 44-53)
Ort / Verlag / Datum:02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.087.44 Beamte: Sozialversicherung
368.42 Krankenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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