1042 ABGB 8, 18 Bundes-KAG 2, 10, 19 Wr. KAG Art.108 ff, 137 B-VG : VGH Zl A 16/85 v.24.06.1986
Die Regelung im 1042 ABGB über den Aufwandersatz im Falle der Erfüllung einer fremden gesetzlichen Verpflichtung enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der im gesamten Bereich der Rechtsordnung Geltung besitzt. Die Verwendung eines Nierenlithotripters ist medizinisch nichts Ungewöhnliches und se...
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Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1987; Nr 1; S 44-53)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.087.44 Beamte: Sozialversicherung
368.42 Krankenversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Regelung im 1042 ABGB über den Aufwandersatz im Falle der Erfüllung einer fremden gesetzlichen Verpflichtung enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der im gesamten Bereich der Rechtsordnung Geltung besitzt. Die Verwendung eines Nierenlithotripters ist medizinisch nichts Ungewöhnliches und sein Einsatz entspricht dem medizinischen Stand der Wissenschaft. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |