Handelskammermitgliedschaft und Kollektivvertragsangehörigkeit : OGH 14 Ob 147/86 v.21.10.1986 - ArbVG: 8 Z.1 - HKG: 42 Abs.4
Für die Kollektivvertragsunterworfenheit ist die faktische Mitgliedschaft des Arbeitgebers bei einer bestimmten Handelskammerorganisation entscheidend, wobei die jeweilige Zuordnung ausschliesslich in die Selbstverwaltung der Kammern fällt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061.1:380.15 Handelskammern
331.116 Kollektivverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Für die Kollektivvertragsunterworfenheit ist die faktische Mitgliedschaft des Arbeitgebers bei einer bestimmten Handelskammerorganisation entscheidend, wobei die jeweilige Zuordnung ausschliesslich in die Selbstverwaltung der Kammern fällt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |