Vorschreibung von Auflagen bei der Genehmigung gewerblicher Betriebsanlagen im Interesse der Nachbarschaft
Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen u. a. nur dann genehmigt werden, wenn die von ihnen ausgehenden Immissionen den Nachbarn zumutbar sind. Die Beschränkung der Immissionen auf ein der Nachbarschaft zumutbares Mass kann oft nur durch die behördliche Vorschreibung von Auflagen erreicht werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1987; Nr 3; S 77-82)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.824.1 Gewerbeordnung
614.7 Immissionen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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