Unzulässigkeit der Abrechnung von Leiharbeitnehmern auf Basis der tatsächlichen Arbeitszuweisung : OGH 14 Ob 224/86 v.27.1.1987

Arbeitnehmerübelassung ist grundsätzlich erlaubt, muss jedoch von der gemäss 9 Abs.4 AMFG verbotenen Arbeitsvermittlung streng unterschieden werden / Die Vereinbarung der Parteien, die Entlohnung erfolge (nur) nach den geleisteten Arbeitsstunden laut Stundenverrechnungen und der Arbeitnehmer erhalte...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:20.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Arbeitnehmerübelassung ist grundsätzlich erlaubt, muss jedoch von der gemäss 9 Abs.4 AMFG verbotenen Arbeitsvermittlung streng unterschieden werden / Die Vereinbarung der Parteien, die Entlohnung erfolge (nur) nach den geleisteten Arbeitsstunden laut Stundenverrechnungen und der Arbeitnehmer erhalte seinen Lohn nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden, verstösst gegen 9 Abs.4 AMFG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog