Entlohnung bei Fehlen eines Kollektivvertrages : LG Wien 44 Cg 135/86 v.27.10.1986

Der Ortsgebrauch kommt nur dann zum Tragen, wenn weder aus dem Dienstvertrag noch aus anders zu ermittelnden Grundlagen (allenfalls im Sinne des 863 ABGB) eine (stillschweigende) Vereinbarung zu erschliessen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:20.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehälter
331.116 Kollektivverträge
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Ortsgebrauch kommt nur dann zum Tragen, wenn weder aus dem Dienstvertrag noch aus anders zu ermittelnden Grundlagen (allenfalls im Sinne des 863 ABGB) eine (stillschweigende) Vereinbarung zu erschliessen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog