Stärkung der Durchführungsbefugnisse der Kommission

Der Rat der EG ist nur zum geringeren Teil mit der Setzung von Normen im klassischen Sinn befasst. Es überwiegen Massnahmeregelungen, die innerstaatlich nicht in Gesetzesform, sondern als Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, DIN-Normen u. dgl. in Geltung gesetzt würden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1987; Nr 10)
VerfasserIn: Bruha, Thomas
Münch, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:04.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 EG
340.132 Rechtsangleichung
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