Stärkung der Durchführungsbefugnisse der Kommission

Der Rat der EG ist nur zum geringeren Teil mit der Setzung von Normen im klassischen Sinn befasst. Es überwiegen Massnahmeregelungen, die innerstaatlich nicht in Gesetzesform, sondern als Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, DIN-Normen u. dgl. in Geltung gesetzt würden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1987; Nr 10)
VerfasserIn: Bruha, Thomas
Münch, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:04.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 EG
340.132 Rechtsangleichung
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Rat der EG ist nur zum geringeren Teil mit der Setzung von Normen im klassischen Sinn befasst. Es überwiegen Massnahmeregelungen, die innerstaatlich nicht in Gesetzesform, sondern als Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, DIN-Normen u. dgl. in Geltung gesetzt würden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog