Die Verteilung des Arbeitskampfrisikos und 116 AFG 1986

Von 615 BGB wird das individualrechtliche Arbeitskampfrisiko nicht erfasst / Die neue sozialrechtliche Risikoverteilung kann für sich in Anspruch nehmen, für die mittelbar vom Arbeitskampf betroffenen Arbeitnehmer eine auf dem Partizipationsgedanken beruhende, einheitliche Konzeption zu verwirkliche...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1987; Nr 1; S 1-13)
VerfasserIn: Otto, Hansjörg
Ort / Verlag / Datum:01.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
331.96 Arbeitsmarktverwaltung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Von 615 BGB wird das individualrechtliche Arbeitskampfrisiko nicht erfasst / Die neue sozialrechtliche Risikoverteilung kann für sich in Anspruch nehmen, für die mittelbar vom Arbeitskampf betroffenen Arbeitnehmer eine auf dem Partizipationsgedanken beruhende, einheitliche Konzeption zu verwirklichen / Es sollte für alle mittelbar betroffenen Arbeitnehmer, für die der Abzieltatbestand des 116 Abs.3 Satz 1 Nr.1 AFG 1986 nicht gilt, nach einer neuen, einheitlichen Lösung gesucht werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog