Die Verteilung des Arbeitskampfrisikos und 116 AFG 1986
Von 615 BGB wird das individualrechtliche Arbeitskampfrisiko nicht erfasst / Die neue sozialrechtliche Risikoverteilung kann für sich in Anspruch nehmen, für die mittelbar vom Arbeitskampf betroffenen Arbeitnehmer eine auf dem Partizipationsgedanken beruhende, einheitliche Konzeption zu verwirkliche...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Arbeit (1987; Nr 1; S 1-13)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 01.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 331.96 Arbeitsmarktverwaltung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Von 615 BGB wird das individualrechtliche Arbeitskampfrisiko nicht erfasst / Die neue sozialrechtliche Risikoverteilung kann für sich in Anspruch nehmen, für die mittelbar vom Arbeitskampf betroffenen Arbeitnehmer eine auf dem Partizipationsgedanken beruhende, einheitliche Konzeption zu verwirklichen / Es sollte für alle mittelbar betroffenen Arbeitnehmer, für die der Abzieltatbestand des 116 Abs.3 Satz 1 Nr.1 AFG 1986 nicht gilt, nach einer neuen, einheitlichen Lösung gesucht werden. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |