Werbungskosten vor Erzielung von Einkünften : VGH 86/14/0045 v.25.11.1986

Vorsteuern und Werbungskosten kommen vor einer Einnahmen-(Einkunfts-)-erzielung nur zum Tragen, wenn entweder die Absicht der künftigen Vermietung in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder aus sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen feststeht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:03.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Umsatzsteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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