Werbungskosten vor Erzielung von Einkünften : VGH 86/14/0045 v.25.11.1986
Vorsteuern und Werbungskosten kommen vor einer Einnahmen-(Einkunfts-)-erzielung nur zum Tragen, wenn entweder die Absicht der künftigen Vermietung in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder aus sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen feststeht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.03.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Umsatzsteuer
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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