Exkurs zu 17 Abs.2 Z.1 WEG 1975 : 'Aufnahme gelegter und noch nicht gezahlter Rechnungen'

Der Rechnungslegungsanspruch ist an sich unabhängig vom Aufwandersatzanspruch des Verwalters gem. 1014 ABGB / Die Rechnungslegung bezieht sich nach 17 WEG 1975 nur auf die Abrechnung der Aufwendungen der Liegenschaft, also z. B. offene Hypothekardarlehen der Errichtungsphase nur so lange noch alle M...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Immobilien-Zeitung (1987; Nr 4)
VerfasserIn: Meinhart, Walter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.533 Eigentumswohnung
351.778.56-052.5 Makler: Wohnungswesen
347.453 Mietrecht
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Rechnungslegungsanspruch ist an sich unabhängig vom Aufwandersatzanspruch des Verwalters gem. 1014 ABGB / Die Rechnungslegung bezieht sich nach 17 WEG 1975 nur auf die Abrechnung der Aufwendungen der Liegenschaft, also z. B. offene Hypothekardarlehen der Errichtungsphase nur so lange noch alle Miteigentümer Haftende sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog