Die Cour de cassation zum Arbeitskampf : Zu einer Plenarentscheidung des französischen Kassationshofs v.4.7.1986

Grundsätzlich ist der Streik in Verfolgung berufsbezogener Forderungen rechtmässig / Im beschleunigten Verfahren darf der ordentliche Richter eigenständig beurteilen, ob der Streik im Einzelfall eine offensichtlich rechtswidrige Störung darstellt / Nicht erstreikbar sind Forderungen, die der Arbeitg...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1987; Nr 1)
VerfasserIn: Krieger, Gabriel
Ort / Verlag / Datum:01.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
331.881 Gewerkschaften
331.89 Arbeitskonflikte
34.038 Rechtsprechung
Region:Frankreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Grundsätzlich ist der Streik in Verfolgung berufsbezogener Forderungen rechtmässig / Im beschleunigten Verfahren darf der ordentliche Richter eigenständig beurteilen, ob der Streik im Einzelfall eine offensichtlich rechtswidrige Störung darstellt / Nicht erstreikbar sind Forderungen, die der Arbeitgeber mangels Zuständigkeit oder Befugnis und damit aus Rechtsgründen nicht erfüllen kann / Nicht erstreikbar sind Forderungen, die mangels Rücksicht auf wirtschaftliche Sachzwänge und technische Fortschritte unvernünftig sind.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog