Abwerben von Klienten bei Ausscheiden aus Wirtschaftstreuhandkanzlei : OGH 4 Ob 366/86 v.29.9.1986

Soweit ein Arbeitgeber sein Sicherungsbegehren auf die vertragliche Konkurrenzklausel stützt, ist der Anspruch auf Unterlassung der Konkurrenzierung nicht gegeben, wenn gemäss 37 Abs.3 AngG der Arbeitgeber nur die verwirkte Konventionalstrafe verlangen kann / 35 Abs.3 WTBO / Aus der Wendung 'wä...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:20.02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77(094.5) Angestelltengesetz
657.6-05 Wirtschaftstreuhänder
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Soweit ein Arbeitgeber sein Sicherungsbegehren auf die vertragliche Konkurrenzklausel stützt, ist der Anspruch auf Unterlassung der Konkurrenzierung nicht gegeben, wenn gemäss 37 Abs.3 AngG der Arbeitgeber nur die verwirkte Konventionalstrafe verlangen kann / 35 Abs.3 WTBO / Aus der Wendung 'während dieser Tätigkeit oder anlässlich deren Beendigung' ergibt sich, dass nicht jede Übernahme oder jedes Zuführen von Klienten des früheren Arbeitgebers während einer unbeschränkten Zeitspanne, sondern nur ein solches anlässlich der Beendigung der Tätigkeit gegen das Gesetz verstösst.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog